
Bäume prägen unser Landschaftsbild, sie spenden Schatten, verbessern das Klima und bieten Lebensraum für viele Arten. Gleichzeitig geraten gerade alte Bäume zunehmend unter Druck – nicht nur durch Klimawandel oder Bodenversiegelung, sondern auch durch rechtliche Unsicherheiten.
Denn: Wer für einen Baum verantwortlich ist, haftete lange Zeit so, als handle es sich um ein Bauwerk. Die sogenannte Bauwerkshaftung machte keinen Unterschied zwischen einem lebendigen Organismus und einem statischen Gebäude. Die Folge? Aus Angst vor Haftung wurden Bäume vorsorglich gefällt oder stark zurückgeschnitten – selbst wenn sie gesund waren.
Seit 2018 begleitet PlanSinn die Plattform Österreichische Baumkonvention, die sich genau diesem Problem widmet. Ziel war es, gemeinsam mit Expert:innen aus Forstwirtschaft, Recht, Verwaltung und Naturschutz tragfähige Lösungen zu entwickeln – und eine rechtliche Neubewertung des Baums im österreichischen ABGB zu verankern. Dazu wurden bei Fachtagungen und Workshops, die PlanSinn moderiert hat, an einer Novellierung des ABGB und einer Leitfaden für Baumverantwortliche kooperativ gearbeitet.
Mit 1. Mai 2024 wurde ein großer Meilenstein erreicht: Die neue Baumhaftungsregelung im §1319b ABGB (HaftRÄG 2024, BGBl. I Nr. 33/2024) ist in Kraft getreten. Sie stellt klar: Ein Baum ist kein Bauwerk – sondern ein lebender Organismus. Damit wurde eine zentrale Forderung der Plattform Baumkonvention gesetzlich verankert.
Diese Neuregelung schafft mehr Klarheit für Baumverantwortliche – und eine wichtige Grundlage für den Erhalt alter Bäume und sensibler Baumbestände. Ein Erfolg, der zeigt, was möglich ist, wenn unterschiedliche Perspektiven zusammenwirken – und wenn der Wert unserer Bäume nicht nur ökologisch, sondern auch rechtlich anerkannt wird.
AuftraggeberInStadt Wien - MA 22 UmweltschutzPartnerInnenBAUMPARTNER ArboristikBearbeitungLisa Purker, Wolfgang GerlichZeitraum01/2018-12/2023Linkbaumkonvention.at